Informationen zum Sportbetrieb im TSV unter Corona-Verordnung
Liebe Sportfreunde des TSV Schlierbach,
seit dieser Woche haben alle Abteilungen des TSV entsprechend der geltenden Corona-Verordnung BW, sowie der Corona-Verordnung Sport des Kultusministerium BW Ihren Sportbetrieb wieder aufgenommen.
Die Hygienekonzepte wurden angepasst, von allen erforderlichen Instanzen genehmigt, und finden im Sportbetrieb mit allen Teilnehmern zum Schutze Aller Ihre entsprechende Umsetzung.
Aktuell ist nicht nur Sport im Freien erlaubt, sondern auch wieder Sport in der Sporthalle!
Für Angebote des Freizeit- und Amateursports,
- die ausschließlich im Freien stattfinden, besteht derzeit im Landkreis Göppingen KEINE Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises für die Teilnehmer.
- die (auch nur teilweise) in geschlossenen Räumen (Sporthallen) stattfinden, besteht jedoch weiter die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises für die Teilnehmer. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren gelten als negativ getestet, ohne dass für sie ein Test-Nachweis vorgelegt werden muss.
Wir freuen uns, nach über einem halben Jahr Auszeit nun wieder Vereinssport - wenn auch unter den aktuell geltenden Hygieneauflagen - treiben zu dürfen.
Zudem besteht die Hoffnung und Zuversicht, dass sich die aktuelle Infektionssituation weiterhin in die richtige Richtung entwickelt, und wir bald wieder in einen normalen Betrieb übergehen können.
Bei Fragen kommt einfach auf uns zu!
Euer Vorstandsteam des TSV Schlierbach 1896 e.V.
Jochen Sturm Markus Mamier Anja Struck Lisa Türck
Bitte informieren Sie sich auch über die Informationsseite der Gemeinde Schlierbach.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Kultusministerium - CoronaVO Sport (km-bw.de)
Landkreis Göppingen - Notbekanntmachung 6. Juni 2021 (landkreis-goeppingen.de)